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Bundesvereinigung Lebenshilfe

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  • 01.09.2005 – 10:48

    Auch Menschen mit geistiger Behinderung dürfen am 18. September zur Wahl gehen

    Marburg (ots) - Am 18. September ist Wahltag auch für Menschen mit geistiger Behinderung. Sie müssen nur deutsche Staatsbürger sein, das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht in allen Angelegenheiten ihres Lebens unter rechtlicher Betreuung stehen. Darauf macht die Bundesvereinigung Lebenshilfe aufmerksam. Damit geistig behinderte Frauen und Männer ...