EANS-Hauptversammlung: OMV Aktiengesellschaft
Einladung zur Hauptversammlung
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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OMV Aktiengesellschaft
Wien
Firmenbuch-Nr.: 93363z
ISIN: AT 0000743059
Einberufung
zu der am 9. Oktober 2012, um 14:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien), im Austria Center
Vienna, Bruno-Kreisky-Platz 1, 1220 Wien, auf Ersuchen der Aktionärin
Österreichische Industrieholding Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Wien gemäß
§ 105 Abs 3 AktienG stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung.
Tagesordnung
1. Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat.
Unterlagen zur außerordentlichen Hauptversammlung
Zur Vorbereitung auf die Hauptversammlung stehen unseren Aktionären ab heute
bzw. spätestens ab 18. September 2012 folgende Unterlagen zur Verfügung:
- das Einberufungsverlangen der Aktionärin Österreichische Industrieholding
Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Wien gemäß § 105 Abs 3 AktienG,
- der Beschlussvorschlag der Aktionärin Österreichische Industrieholding
Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Wien zu Tagesordnungspunkt 1 sowie
- die Erklärung der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Person
betreffend ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder
vergleichbare Funktionen und dass keine Umstände vorliegen, die die
Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten.
Die angeführten Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie
Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht und alle weiteren
Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dieser Hauptversammlung
sind spätestens ab 18. September 2012 auf der im Firmenbuch eingetragenen
Website der Gesellschaft unter www.omv.com Investor Relations Corporate
Governance & Organisation Hauptversammlung AO. HV Oktober 2012 frei
verfügbar.
Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Aktienbesitz am Nachweisstichtag,
das ist der Samstag, 29. September 2012, 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Nachweis des Aktienbesitzes zu dem angegebenen Zeitpunkt erfolgt durch eine
Bestätigung des Kreditinstituts, bei dem der Aktionär sein Depot unterhält
(Depotbestätigung), vorausgesetzt es handelt sich dabei um ein Kreditinstitut
mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EWR oder der OECD. Aktionäre, deren
Depotführer diese Voraussetzung nicht erfüllt, werden gebeten, sich mit der
Gesellschaft in Verbindung zu setzen.
Die Depotbestätigung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 10a AktienG) in
deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein und folgende Angaben
enthalten:
1. Angaben über das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und Anschrift;
2. Angaben über den Aktionär: Name (Firma) und Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen;
3. Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;
4. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien und ihre Bezeichnung oder ISIN;
5. ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotbestand am
29. September 2012 um 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) bezieht.
Kraftlos erklärte Aktien
Aktionäre, deren Aktien am 21. März 2011 für kraftlos erklärt wurden (siehe
Veröffentlichung im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" am 22. März 2011 und auf der
Website der Gesellschaft unter www.omv.com Investor Relations OMV Aktie
Aufforderung zur Einreichung von Aktienurkunden), können ihre Stimmrechte und
übrigen Aktionärsrechte in der Hauptversammlung nur dann ausüben, wenn sie
rechtzeitig vor dem Nachweisstichtag (29. September 2012) ihre (kraftlosen)
Aktienurkunden bei der UniCredit Bank Austria AG eingereicht haben und eine
Gutschrift auf ihrem Wertpapierdepot erfolgt ist.
Depotbestätigungen müssen spätestens am 4. Oktober 2012, um 24:00 Uhr MESZ
(Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege bei der
Gesellschaft einlangen:
- per Post, Kurierdienst oder persönlich:
OMV Aktiengesellschaft, z. H. Dr. Bernhard Priemayer, Trabrennstraße 6-8,
1020 Wien
- als unveränderbares Dokument (PDF) mittels elektronischer
Post an E-Mail: anmeldung.omv@hauptversammlung.at
- per Telefax an +43 1 8900 500 56
Gemäß § 262 Abs 20 AktienG wird die Entgegennahme von Depotbestätigungen über
ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der
Kreditinstitute (SWIFT) für diese Hauptversammlung und bis auf Weiteres
ausgeschlossen.
Die Übermittlung der Depotbestätigung an die Gesellschaft dient zugleich als
Anmeldung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung. Die
Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach Möglichkeit gesammelt
(in Listenform) zu übermitteln.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
Vertretung von Aktionären in der außerordentlichen Hauptversammlung
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen.
Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat
dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt.
Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. Der Aktionär ist
in der Anzahl der Personen, die er zu Vertretern bestellt, und in deren Auswahl
nicht beschränkt, jedoch darf die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des
Vorstands oder des Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter nur ausüben,
soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten erteilt hat.
Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nach Absprache mit
diesem Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das Kreditinstitut
zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem der dafür zugelassenen Wege (siehe
oben) gegenüber der Gesellschaft die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht
erteilt worden ist; die Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an die
Gesellschaft übermittelt werden.
Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf wird
erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist.
Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können der
Gesellschaft ausschließlich auf einem der folgenden Wege bis spätestens 8.
Oktober 2012, 16:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) in Textform übermittelt werden:
- per Post, Kurierdienst oder persönlich:
OMV Aktiengesellschaft, z. H. Dr. Bernhard Priemayer, Trabrennstraße 6-8,
1020 Wien
- als unveränderbares Dokument (PDF) mittels elektronischer
Post an E-Mail: anmeldung.omv@hauptversammlung.at
- per Telefax an +43 1 8900 500 56
Am Tag der Hauptversammlung ist die Übermittlung ausschließlich persönlich durch
Vorlage bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort zulässig.
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, ihr Stimmrecht durch einen
unabhängigen, von der Gesellschaft benannten Vertreter - den Interessenverband
für Anleger (IVA), Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, e.ender@iva.or.at, Tel.: +43 1
87 63 343/30 - ausüben zu lassen. Für den Interessenverband für Anleger wird
Herr Dr. Michael Knap (michael.knap@iva.or.at, Tel.: +43 664 213 87 40) bei der
Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten. Die Kosten für die
Stimmrechtsvertretung werden von der OMV Aktiengesellschaft getragen. Sämtliche
übrige Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen für die Depotbestätigung
oder Portokosten, hat der Aktionär zu tragen.
Der Aktionär beantragt bei seiner Depotbank eine Depotbestätigung. Auf dieser
Depotbestätigung (oder auf einem separaten Blatt) ist Herr Dr. Michael Knap
schriftlich mit der Vertretung zu bevollmächtigen. Die Depotbestätigung samt
schriftlicher Vollmacht ist dann vom Aktionär an Herrn Dr. Knap, c/o IVA,
Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, zu senden. Da die Depotbestätigung samt Vollmacht
im Original rechtzeitig vor der Hauptversammlung beim IVA einlangen muss,
ersuchen wir die Dauer des Postlaufs zu berücksichtigen. Der Aktionär hat Herrn
Dr. Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein von Herrn Dr.
Knap bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat.
Dr. Michael Knap übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom
Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die
Vollmacht ungültig. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine
Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen
entgegennimmt.
Die zur Abstimmung gelangenden Anträge werden von der Gesellschaft auf der
Website unter www.omv.com Investor Relations Corporate Governance &
Organisation Hauptversammlung AO. HV Oktober 2012 veröffentlicht, sobald
sie Kenntnis davon hat.
Für die Hauptversammlung wurde eine E-Mail-Adresse eingerichtet, um Aktionären
noch kurzfristig die Möglichkeit zu geben, auch noch während der
Hauptversammlung Weisungen zu erteilen oder diese abzuändern. Diese E-Mail-
Adresse lautet: omv@hauptversammlung.at.
Wir empfehlen, für die Erteilung oder den Widerruf einer Vollmacht das Formular
zu verwenden, das im Internet unter www.omv.com Investor Relations
Corporate Governance & Organisation Hauptversammlung AO. HV Oktober 2012
zur Verfügung steht.
Rechte der Aktionäre im Zusammenhang mit der
außerordentlichen Hauptversammlung
Aktionäre, die zusammen seit mindestens drei Monaten Anteile in Höhe von
mindestens 5% des Grundkapitals halten, können bis spätestens 20.
September 2012 schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die
Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden
solchen Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
vorgelegt werden.
Aktionäre, die zusammen mindestens 1% des Grundkapitals halten, können bis
spätestens 28. September 2012 zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform
Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln, wobei eine Begründung
anzuschließen ist, und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen
der betreffenden Aktionäre und der Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden.
Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der
Teilnahmeberechtigung.
Weitergehende Informationen über diese Rechte, insbesondere wie Anträge an die
Gesellschaft übermittelt werden können und wie der Nachweis des jeweils
erforderlichen Aktienbesitzes zu erbringen ist, sind ab sofort im Internet
unter www.omv.com Investor Relations Corporate Governance & Organisation
Hauptversammlung AO. HV Oktober 2012 zugänglich.
Kandidaten zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 1 der Tagesordnung) können nur
von Aktionären, die zusammen mindestens 1% des Grundkapitals halten,
vorgeschlagen werden. Solche Vorschläge müssen bis 28. September 2012 in der
oben angeführten Weise an die Gesellschaft übermittelt werden. Jeder
Wahlvorschlag hat die fachliche Qualifikation der vorgeschlagenen Person, ihre
beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die
die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft in 327.272.727 Stückaktien zerlegt. Jede Aktie gewährt eine
Stimme. Aktien, die im Besitz der Gesellschaft sind, sind nicht
stimmberechtigt. Daher sind aktuell 326.143.336 Stimmrechte ausübbar.
Zutritt zur außerordentlichen Hauptversammlung
Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur
Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung ein amtlicher
Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen ist. Wir
ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmer
sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu berücksichtigen. Einlass
zur Behebung der Stimmkarten ist ab 13:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien).
Die Hauptversammlung ist das wesentlichste Organ einer Aktiengesellschaft, weil
es das Forum für die Eigentümer der Gesellschaft - die Aktionäre - ist. Wir
bitten daher um Verständnis, dass wir aus einer Hauptversammlung keine
Veranstaltung für Gäste machen können, so sehr wir auch ein solches Interesse
schätzen, und dass eine Teilnahme als Gast nur eingeschränkt und jedenfalls nur
nach telefonischer Voranmeldung (Tel. +43 1 40 440/21417) möglich ist.
Angesichts der erwartet kurzen Dauer dieser außerordentlichen Hauptversammlung
bitten wir um Verständnis, dass lediglich für Erfrischungen gesorgt wird.
Wien, im September 2012
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
OMV
Investor Relations:
Lacramioara Diaconu
Tel. +43 1 40 440-21600
e-mail: investor.relations@omv.com
Media Relations:
Johannes Vetter
Tel. +43 1 40 440-21661
e-mail: media.relations@omv.com
Internet Homepage: http://www.omv.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: OMV Aktiengesellschaft
Trabrennstraße 6-8
A-1020 Wien
Telefon: +43 1 40440/21600
FAX: +43 1 40440/621600
Email: investor.relations@omv.com
WWW: http://www.omv.com
Branche: Öl und Gas Verwertung
ISIN: AT0000743059
Indizes: ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch
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