Rheinische Post: Klarheit beim blauen Dunst Kommentar VON DETLEV HÜWEL
Düsseldorf (ots)
Das Urteil aus Karlsruhe schafft Klarheit an
der Raucherfront: Entweder das Qualmverbot gilt für alle Gaststätten,
oder aber die Einraum-Betriebe ("Eckkneipen") erhalten einen
Sonderstatus. Letzteres ist genau das, was ursprünglich auch die
NRW-Regierung wollte. Doch sie verhedderte sich im Gestrüpp
rechtlicher Vorschriften. Deshalb wurde ein Rauchverbot über
Gaststätten ohne Nebenraum verhängt. Seit 1. Juli ist das rechtlich
zwingend. Nach dem gestrigen Urteil ist diese Regelung aber nicht
länger zu halten, auch wenn Karlsruhe die Rauch-Erlaubnis in
Eckkneipen an bestimmte Kriterien (bis 75 Quadratmeter Größe; keine
Jugendlichen unter 18 Jahre) geknüpft hat. Nun muss auch NRW sein
Nichtraucherschutz-Gesetz nachbessern. Das Land kann ein totales
Rauchverbot verhängen oder Ausnahmen für Eckkneipen zulassen wofür
einiges spricht: Die meisten Kneipenbesucher sind Raucher. Sie
braucht der Gesetzgeber nicht in Schutz zu nehmen. Nichtraucher
hingegen werden qualmfreie Lokale zu schätzen wissen. Dem
nichtrauchenden Kellner, der im Raucherzimmer eines Restaurants
servieren muss, hilft das jedoch nicht. Wahrscheinlich wird hier die
EU eines Tages verfügen, dass niemand dort gegen seinen Willen
arbeiten muss. Oder aber es kommt europaweit zu einem Rauchverbot in
Gaststätten.Pressekontakt:
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