EANS-Hauptversammlung: Vienna Insurance Group
Einladung zur Hauptversammlung
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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VIENNA INSURANCE GROUP AG
Wiener Versicherung Gruppe
FN 75687 f
ISIN: AT0000908504
Schottenring 30, Ringturm ,1010 Wien
EINLADUNG
zu der
am Freitag, dem 4. Mai 2012, um 11:00 Uhr (MESZ)
in der Wiener Stadthalle
Hütteldorfer Straße 2F, Halle F, 1150 Wien
stattfindenden
21. ordentlichen Hauptversammlung
Tagesordnung
|1. |Vorlage des Konzernabschlusses 2011 samt dem Konzernlagebericht, |
| |Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2011 samt dem |
| |Lagebericht, dem Bericht des Aufsichtsrates und dem Corporate |
| |Governance Bericht |
|2. |Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2011 |
| |ausgewiesenen Bilanzgewinnes |
|3. |Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und des |
| |Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 |
|4. |Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das |
| |Geschäftsjahr 2013 |
|5. |Wahl in den Aufsichtsrat |
|6. |Beschlussfassung über die Neufestsetzung der Vergütung an die |
| |Mitglieder des Aufsichtsrates |
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Die folgenden gemäß § 108 Abs. 3 bis 5 AktG aufzulegenden Unterlagen liegen
spätestens ab 13. April 2012 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen
am Sitz der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe (die
"Gesellschaft") Schottenring 30, 1010 Wien, auf:
Jahresabschluss mit Lagebericht,
Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011,
Corporate Governance Bericht,
Vorschlag für die Gewinnverwendung,
Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-6,
Unterlagen für die Wahl in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs. 2 AktG
Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das
Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG
sind spätestens ab 13. April 2012 auch im Internet unter
www.vig.com/hauptversammlung zugänglich und werden in der Hauptversammlung
aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄSS §§ 109, 110 UND 118 AktG SOWIE
§ 119 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen
spätestens am 13. April 2012 der Gesellschaft in Schriftform an VIENNA
INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Abteilung VD100, zu Handen Frau
Mag. (FH) Sabine Stiller, Schottenring 30, 1010 Wien, zugeht. Jedem so
beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
beiliegen.
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien
die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird,
dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere
Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5%
vermitteln, müssen sich auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen. Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt
die schriftliche Bestätigung eines Notars, für die das zur Depotbestätigung
Ausgeführte sinngemäß gilt.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen
in Textform spätestens am 24. April 2012 der Gesellschaft entweder per Telefax
an +43 (0) 1 89 00 500-60 oder an VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung
Gruppe, Abteilung VD100, zu Handen Frau Mag. (FH) Sabine Stiller,
Schottenring 30, 1010 Wien, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der
vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes
genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die
nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf
denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines Notars, für die das zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf
verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zuzufügen oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
Tagesordnung Anträge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen.
Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der
Einberufung.
NACHWEISSTICHTAG UND BERECHTIGUNG ZUR TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG GEMÄSS
§ 111 AktG
Depotverwahrte Inhaberaktien
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am 24. April 2012,
24:00 Uhr (MESZ) (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am
Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes
am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der
Gesellschaft spätestens am 30. April 2012, 24:00 Uhr (MESZ), ausschließlich
unter einer der folgenden Adressen zugehen muss:
- per Post: VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
Abteilung VD100, zu Handen Frau Mag. (FH) Sabine Stiller
Schottenring 30, 1010 Wien
- per Telefax: +43 (0) 1 89 00 500-60
- per E-Mail: anmeldung.vig@hauptversammlung.at (als eingescannter
Anhang - TIF, PDF etc.)
Nicht depotverwahrte Inhaberaktien
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens am 30. April 2012,
24:00 Uhr (MESZ) ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen
(Postadresse, Telefax, E-Mail) zugehen muss. Für die Bestätigung des Notars
gilt für deren Inhalt das nachfolgend Ausgeführte sinngemäß (mit Ausnahme der
Depotnummer).
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000908504) des Aktionärs,
Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
Die Depotbestätigung muss sich auf den Nachweisstichtag 24. April 2012,
24:00 Uhr (MESZ) beziehen.
Im Sinne des § 10a Abs. 1 letzter Satz AktG wird die Gesellschaft auch
Bestätigungen zum Nachweis des Besitzes von Aktien (Depotbestätigungen)
entgegennehmen, die von juristischen Personen ausgestellt wurden, welche gemäß
tschechischem Recht zur Depotführung hinsichtlich dieser Aktien befugt sind.
Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache übermittelt
werden. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht gesperrt; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE GEMÄSS § 114 AktG
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft
ausschließlich an einer der folgenden Adressen zugehen:
- per Post: VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
Abteilung VD100, zu Handen Frau Mag. (FH) Sabine Stiller
Schottenring 30, 1010 Wien
- per Telefax: +43 (0)1 89 00 500-60
- per E-Mail: anmeldung.vig@hauptversammlung.at (als eingescannter
Anhang - TIF, PDF, etc.)
- persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Wunsch zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.vig.com/hauptversammlung abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 3. Mai 2012,
15:00 Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.
STIMMRECHTSVERTRETUNG
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter des
Interessenverbands für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, als
unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung
in der Hauptversammlung zur Verfügung. Bei Interesse besteht die Möglichkeit
einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap unter der
Telefonnummer +43 (0)1 876334330, unter der Telefaxnummer +43 (0)1 8763343 DW
39 oder DW 49 oder per E-Mail anlegerschutz@iva.or.at.
Außerdem können die Stimmrechte in der Hauptversammlung durch einen
Bevollmächtigten im Wege von "EUROVOTE" wahrgenommen werden. Auf der Homepage
www.euroshareholders.eu finden sich dazu Instruktionen.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE (Hinweis gemäß § 83 Abs. 2 Z 1 BörseG)
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft Nominale EUR 132.887.468,20 und ist eingeteilt in 128.000.000 auf
den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die
Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten keine eigenen Aktien. Die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum vorgenannten
Zeitpunkt 128.000.000.
MITTEILUNG GEMÄSS § 262 Abs. 20 AktG
Gemäß § 262 Abs. 20 AktG teilen wir unseren Aktionären mit, dass die
Entgegennahme von Depotbestätigungen über ein international verbreitetes,
besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) derzeit
noch nicht möglich ist. Depotbestätigungen werden bis auf weiteres per Telefax
unter der Nummer +43 (0) 1 89 00 500-60 oder per E-Mail an
anmeldung.vig@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang - TIF, PDF, etc.)
oder per Post an VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe,
Abteilung VD100, zu Handen Frau Mag. (FH) Sabine Stiller, Schottenring 30, 1010
Wien, entgegengenommen.
ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Beim Zutritt zur Hauptversammlung müssen Sie Ihre Identität nachweisen können.
Bitte bringen Sie dafür einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mit. Wenn Sie
als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum
gültigen amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original
der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie
den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mitbringen.
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung
erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht
möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.
Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen
Teilnehmer sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu
berücksichtigen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9:30 Uhr (MESZ).
Wien, im März 2012 Der Vorstand
Rückfragehinweis:
VIENNA INSURANCE GROUP AG
Wiener Versicherung Gruppe
1010 Wien, Schottenring 30
Alexander Jedlicka
Leiter Public Relations, Konzernpressesprecher
Tel.: +43 (0)50 350-21029
Fax: +43 (0)50 350 99-21029
E-Mail: alexander.jedlicka@vig.com
Nina Higatzberger
Leiterin Investor Relations
Tel.: +43 (0)50 350-21920
Fax: +43 (0)50 350 99-21920
E-Mail: nina.higatzberger@vig.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Vienna Insurance Group
Schottenring 30
A-1011 Wien
Telefon: +43(0)50 350-21919
FAX: +43(0)50 350 99-23303
Email: investor.relations@vig.com
WWW: www.vig.com
Branche: Versicherungen
ISIN: AT0000908504
Indizes: WBI, ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien, Börse: Prague Stock Exchange
Sprache: Deutsch
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