Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Messe A+A 2015: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung / BAuA gibt betrieblicher Praxis Anregungen und Orientierung
Dortmund (ots) - Arbeitgeber sind laut Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dabei wird nicht nur untersucht, inwiefern Beschäftigte etwa durch Lärm, Gefahrstoffe oder körperlich schwere Arbeit belastet werden. Auch der Aspekt psychische Belastung gehört ebenfalls in eine ...