Urteil: Unilever darf irreführende Werbung für Cholesterinsenker Becel pro.activ unabhängig vom Wahrheitsgehalt weiter verbreiten - Irreführung über mögliche Nebenwirkungen der Margarine geht weiter
Hamburg/Berlin (ots) - Unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt darf der Nahrungsmittelkonzern Unilever umstrittene Aussagen über sein Produkt Becel pro.activ weiter verbreiten. Die Behauptung, nach denen es "aus wissenschaftlicher Sicht keinen Hinweis" auf Nebenwirkungen der cholesterinsenkenden Margarine gebe, ...