Unverwertbarkeit von Beweismitteln aus Videoüberwachung von Arbeitnehmern? / Bundesarbeitsgericht entscheidet am 23.8.2018
Köln (ots) - Wer als Arbeitnehmer klaut, dem darf gekündigt werden. Diese Erkenntnis dürfte wenige verwundern. Wie ist es aber, wenn der Arbeitgeber die Beweismittel durch eine Videoüberwachung des Arbeitnehmers gewonnen hat? Dürfen diese Beweismittel verwendet werden? Nein, urteilte die Vorinstanz und gab der ...