Handeln bevor der Herbst kommt: Ende des Jahres läuft zweite Austauschfrist für alte Holzöfen ab
Frankfurt am Main / Koblenz (ots) - Bis zum 31. Dezember 2017 müssen Feuerstätten, die älter als 32 Jahre sind, ausgetauscht, nachgerüstet oder stillgelegt werden Vom Gesetz her müssen Ende diesen Jahres alle alten Feuerstätten mit einer Zulassung vor dem 1. Januar 1985 stillgelegt, nachgerüstet oder ...