Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH
Fernfahrer können bei Übernachtung im LKW geschätzte Kosten geltend machen
Neustadt/Weinstraße (ots) - - Für Übernachtungen in der Schlafkabine eines LKW gibt es keine allgemeinen Pauschalen. - Tatsächlich anfallende Kosten der Übernachtung können aber steuerlich abgezogen werden. - Ohne Nachweise ist der tatsächliche Aufwand zu schätzen; fünf Euro je Nacht sind denkbar. - An- und Abfahrten zwischen Wohnung und LKW-Wechselplatz sind ...