Stuttgarter Nachrichten: zu Vaterschaftstests:
Stuttgart (ots) - Das Gericht musste eine Abwägung zwischen berechtigten Ansprüchen treffen und entschied sich - was die Heimlichkeit von Tests angeht - zu Gunsten des Kindes. Und das lässt sich gut begründen: Derselbe Mann, der heimlich dem Kind eine Speichelprobe entnimmt oder dessen Schnuller ins Genlabor schmuggelt, hätte viel dagegen, wenn sein Arbeitgeber ohne Absprache genetisches Material von ihm ...