Wichtige Frist Ende 2017: Für alte Holzheizungen springt die Ampel auf Rot
Frankfurt am Main (ots) - Feuerstätten mit Zulassung vor 1985 müssen stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden - bei Nichtvollzug droht Bußgeld Vom Gesetz her müssen Ende diesen Jahres alle alten Feuerstätten mit einer Zulassung vor dem 1. Januar 1985 stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden, wenn sie den verschärften Anforderungen der 2. ...