AOK-Arznei-Rabattverträge / Entscheidung in Stuttgart gefallen: Sozialgericht ist zuständig / AOK bereitet weitere Vertragsabschlüsse vor
Stuttgart (ots) - Die AOK ist bei den Arznei-Rabattverträgen einen wichtigen Schritt weiter: Nach AOK-Angaben hat das Sozialgericht Stuttgart entschieden, dass Rechtsstreitigkeiten zu den Rabattverträgen, wie es das Gesetz vorschreibt, vor den ...