Steuererklärung: Lohnsteuerbescheinigung nicht mehr mitschicken und Freistellungsaufträge überprüfen
Bonn (ots) - Arbeitnehmer müssen die Lohnsteuerbescheinigung, die sie vom Arbeitgeber bekommen, nicht mehr ans Finanzamt schicken. Über ein elektronisches Übertragungssystem melden Arbeitgeber die Steuerdaten seit 2004 direkt an die Behörden. Nur wer auf Nummer Sicher gehen will, sollte eine Kopie der ...