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Landgericht Potsdam zu rbb24.de: Verbreitung presseähnlicher Inhalte verboten / Sender zieht Berufung beim OLG Brandenburg zurück
Berlin (ots) - Der öffentlich-rechtliche Sender Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) darf presseähnlich gestaltete Inhalte in seinem Telemedienangebot rbb24.de nicht mehr anbieten. So lautet die am 15. Dezember rechtskräftig gewordenen Entscheidung des Landgerichts Potsdam (LG). Der RBB hatte seine hiergegen ...