Kaputt oder verschwunden: Umzugsschäden sofort melden
Wiesbaden (ots) - Geschirr zerbrochen, Möbel zerkratzt: Beim Wohnungswechsel kann schnell einmal etwas kaputt gehen. Meist haftet das Umzugsunternehmen für Beschädigungen und Verluste. Wichtig ist jedoch, dass Betroffene sich sofort melden, warnt das Infocenter der R+V Versicherung. Mehr als acht Millionen Menschen ziehen jedes Jahr in Deutschland um - und jeder fünfte engagiert dafür ein Unternehmen. Doch auch ...