Was beim Carsharing zu beachten ist (FOTO)
Saarbrücken (ots)
Gewerbliches Carsharing entlastet den Innenstadtverkehr und trägt dazu bei, die Luftqualität in der City zu verbessern. Doch Autoteilen schont nicht nur die Umwelt, sondern meist auch das Konto des Fahrers. Wie die Carsharing-Fahrzeuge gegen Schäden abgesichert werden, erklärt CosmosDirekt.
City-Flitzer wie DriveNow, Car2Go, Flinkster oder Quicar erobern Deutschlands Metropolen. Trotzdem haben erst fünf Prozent der Städter das Mobilitätsmodell ausprobiert. Das ergab eine aktuelle forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt. (1) Immerhin: Jeder vierte Befragte (25 Prozent) kann sich vorstellen, künftig Carsharing zu nutzen.
Tipps vom Versicherungsexperten Roman Wagner
"Wer sich hinter das Lenkrad eines Carsharing-Fahrzeuges setzt, sollte sich vorab über den Versicherungsschutz informieren", rät Roman Wagner, Versicherungsexperte bei CosmosDirekt. "Autofahrer, die ein gewerbliches Carsharing-Angebot wählen und auf das eigene Auto verzichten, brauchen keine eigene Autoversicherung. Denn in der Regel ist man über den Anbieter Kfz-haftpflicht- und kaskoversichert."
Wichtig für Umsteiger:
- Vor dem Einsteigen ins Carsharing-Fahrzeug sollte man mit dem
bisherigen Autoversicherer klären, ob und wie lange der bereits
erreichte Schadenfreiheitsrabatt der Kfz-Haftpflicht- und der
Vollkaskoversicherung bestehen bleibt. Besitzt man später wieder
ein eigenes Auto, bleibt der günstigere Versicherungsbeitrag
erhalten.
- Einen Blick auf die Höhe der Kasko-Selbstbeteiligung des
Fahrzeuges zu werfen, kann Geld sparen. Zum Teil lässt sich
diese gegen eine Gebühr senken.
- Wer ein Gemeinschaftsauto mietet, muss nicht zwangsläufig selbst
fahren. In den Carsharing-Nutzungsbedingungen wird schriftlich
geregelt, ob der Kfz-Versicherungsschutz nur für den
angemeldeten Kunden gilt. Viele Anbieter schreiben vor, dass
dieser zumindest mit im Auto sitzen muss, wenn eine andere
Person fährt. In diesem Fall ist der Kunde jedoch dafür
verantwortlich, dass der Fahrer über eine gültige Fahrerlaubnis
verfügt.(1) forsa-Umfrage "Erfahrungen mit Carsharing und privaten Mitfahrgelegenheiten" im Auftrag von CosmosDirekt. Im Juni 2014 wurden 2.001 Bundesbürger ab 18 Jahren befragt. Alle Angaben beziehen sich auf Befragte, die in Städten mit mindestens 100.000 Einwohnern leben.
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