EANS-Hauptversammlung: Palfinger AG
Einberufung zur Hauptversammlung
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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PALFINGER AG
Bergheim, FN 33393 h
ISIN AT0000758305
Einberufung
der ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen
Hauptversammlung der PALFINGER AG am Mittwoch, dem 8. März 2017, um 11.00 Uhr,
im PALFINGER Service- und Democenter, 5020 Salzburg, F.-W.-Scherer-Straße 24.
Tagesordnung
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-
Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für
die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das
Geschäftsjahr 2016
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2016
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2016
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2017
6. Wahl einer Person in den Aufsichtsrat
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am 15. Februar 2017auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.palfinger.ag zugänglich:
- Jahresabschluss mit Lagebericht,
- Corporate-Governance-Bericht,
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
- Vorschlag für die Gewinnverwendung,
- Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2016;
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-6,
- Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß
§ 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf,
- Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
- Formular für die Erteilung einer Vollmacht an einen Vertreter der IVA,
- Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
- vollständiger Text dieser Einberufung.
HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄSS §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 15. Februar 2017 der Gesellschaft ausschließlich an
der Adresse 5101 Bergheim bei Salzburg, Lamprechtshausener Bundesstraße 8,
Abteilung Corporate Communications, z.H. Herrn Hannes Roither, zugeht. Jedem
so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt wird, dass
die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung
auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 27. Februar 2017 der Gesellschaft
entweder per Telefax an +43 662 2281-81070 oder an 5101 Bergheim bei Salzburg,
Lamprechtshausener Bundesstraße 8, Abteilung Corporate Communications, z.H.
Herrn Hannes Roither, oder per E-Mail an h.roither@palfinger.com, wobei das
Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,
zugeht.
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle
der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechts ist durch die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf,
nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform
an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per
Post an 5101 Bergheim bei Salzburg, Lamprechtshausener Bundesstraße 8,
Abteilung Corporate Communications, z.H. Herrn Hannes Roither, oder per E-Mail
an h.roither@palfinger.com übermittelt werden.
Anträge in der Hauptversammlung
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz -
berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge
zu stellen. Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt
jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß
§ 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 6 der
Tagesordnung) können nur von Aktionären, die zusammen mindestens 1 % des
Grundkapitals halten, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen
spätestens am 27. Februar 2017 in der oben angeführten Weise der Gesellschaft
zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der
vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen
oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis
einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen.
Informationen auf der Internetseite
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
http://www.palfinger.ag zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz
am Ende des 26. Februar 2017 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 3. März 2017 ausschließlich
unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss, nachzuweisen.
Per Post oder PALFINGER AG
Boten Corporate Communications
z.H. Herrn Hannes Roither
5101 Bergheim bei Salzburg,
Lamprechtshausener Bundesstraße 8
Per Telefax +43 1 8900 500 78
Per E-Mail anmeldung.palfinger@hauptversammlung.at, wobei die
Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF,
dem E-Mail anzuschließen ist
Per SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt
ISIN AT0000758305 im Text angeben)
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (BIC),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen
Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000758305,
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 26.
Februar 2017 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an eine der nachgenannten
Adressen zugehen:
Per Post oder PALFINGER AG
Boten Corporate Communications
z.H. Herrn Hannes Roither
5101 Bergheim bei Salzburg,
Lamprechtshausener Bundesstraße 8
Per Telefax +43 1 8900 500 78
Per E-Mail anmeldung.palfinger@hauptversammlung.at, wobei die
Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist
Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.palfinger.ag abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 7. März 2017 bis
16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
UNABHÄNGIGER STIMMRECHTSVERTRETER
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom
Interessenverband für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als
unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hiefür ist auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.palfinger.ag/de/investor-relations/
Hauptversammlung ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus
besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael
Knap vom IVA unter Tel. +43 1 8763343-0, Fax +43 1 8763343-49 oder E-Mail
michael.knap@iva.or.at.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft im Betrag von EUR 37.593.258,-- eingeteilt in 37.593.258
Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme.
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden
und bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis zur
Identifikation bereitzuhalten. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 10.15
Uhr.
Bergheim bei Salzburg, im Februar 2017
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Hannes Roither, PALFINGER AG
Unternehmenssprecher
Tel.: +43 662 2281-81100
mailto:h.roither@palfinger.com
www.palfinger.ag
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Palfinger AG
Lamprechtshausener Bundesstraße 8
A-5020 Salzburg
Telefon: 0662/2281-81101
FAX: 0662/2281-81070
Email: ir@palfinger.com
WWW: www.palfinger.ag
Branche: Maschinenbau
ISIN: AT0000758305
Indizes: Prime Market
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch
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