Lausitzer Rundschau: Merkel konnte nicht anders Bundesregierung gibt türkischem Antrag gegen Böhmermann statt
Cottbus (ots) - Natürlich gehört § 103 des Strafgesetzbuches, die Strafbarkeit der Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes oder Regierungsmitgliedes, schleunigst abgeschafft. Majestätsbeleidigung, was soll denn das im 21. Jahrhundert? Und dann muss auch noch jeweils die Bundesregierung entscheiden, ob ...