Westfalenpost: Der gläserne Arbeitnehmer
Hagen (ots) - Wenn einem Arbeitgeber zu Ohren kommt, dass ein Angestellter, der sich krank gemeldet hat, einen anderen Job ausübt, dem Nachbarn beim Hausbau hilft oder mit der neuen Freundin in die Karibik geflogen ist, darf er ihm einen Privatdetektiv auf den Hals hetzen, um Beweise zu sammeln. Das war so, und das bleibt so. Was der Arbeitgeber aber nicht darf: aus allgemeinem Kontrollwahn, ohne begründeten Verdacht, ...