Westfalenpost: Klärung in einer kniffligen Angelegenheit / Kommentar von Lorenz Redicker zum Mindestlohn im Sport
Hagen (ots) - Die Sportvereine atmen auf: Für Vertragsspieler oder ehrenamtliche Helfer, die über eine Aufwandsentschädigung entlohnt werden, gilt der Mindestlohn nicht. Das hilft vielen Vereinen, die andernfalls einen Teil ihrer Spieler nach Hause oder zu wohlhabenderen Klubs hätten schicken müssen. Und die ...