Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Stoll & Sauer hält im VW-Abgasskandal noch nichts für verjährt / BGH kassiert Urteil zur Verjährung / Klagen aus dem Jahr 2019 oder sogar später weiter erfolgsversprechend
Lahr (ots) - VW kann sich des ersten Diesel-Abgasskandals auch nicht über das Thema Verjährung entledigen. Der Bundesgerichtshof (BGH) machte am 29. Juli 2021 in seinem Urteil klar, dass Verbraucher nicht bereits nach Bekanntwerden des Abgasskandals im Herbst 2015 zwingend informiert gewesen sein mussten. Klagen ...