Bezugsrecht - passgenaue Absicherung der Hinterbliebenen: Was Lebensversicherte beachten sollten
Saarbrücken (ots) - - Nach Vertragsabschluss sollten Lebensversicherte das Bezugsrecht stets aktuell halten. - Achtung: Die Leistungsauszahlung richtet sich immer nach den eingetragenen Bezugsrechten, nicht nach dem Erbrecht. Heiraten, Kinder bekommen oder gar ein Unternehmen gründen: Es gibt Umbrüche im Leben, ...