Blechschaden beim Ausparken - So verhalten Sie sich richtig
Saarbrücken (ots) - - Lediglich einen Zettel nach einem Unfall mit den Kontaktdaten an der Windschutzscheibe des beschädigten Fahrzeugs zu hinterlassen, reicht nicht aus; man macht sich strafbar. - Die Vollkaskopolice kann für Schäden am eigenen Fahrzeug aufkommen, wenn der Verursacher nicht zu ermitteln ist. Rückwärtsgang rein, etwas Gas geben und schon ist sie drin: eine Beule im Kotflügel des Nachbarautos. ...