Stuttgarter Nachrichten: (Freitag) zum VGH-Urteil gegen die Montagsdemo am Stuttgarter Hauptbahnhof:
Stuttgart (ots) - "Die Verlegung des Demonstrationsortes rüttelt nicht an der Versammlungsfreiheit. Wie weit dieses Grundrecht ausgelegt wird, davon zeugen auch die Blockadeversuche des Transports der Bohrmaschine für den S-21-Fildertunnel: Martialische Aufrufe im Internet sollten zumindest die Grünen ...