Landgericht München 1 entscheidet zugunsten von ProSiebenSat.1 im Spruchverfahren
München (ots) - Das Landgericht München 1 hat heute verkündet, dass die Anträge im Spruchverfahren auf Leistung einer baren Zuzahlung durch die ProSiebenSat.1 Media AG abgewiesen werden. Das Spruchverfahren, das unter dem Aktenzeichen 5 HKO 20128/00 geführt wird, ist eine Folge der Verschmelzung der ProSieben Media AG und der SAT.1 Holding GmbH zur heutigen ...