KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung
Änderung der Praxisgebühr-Regelung seit 1. Juli / Auch im Notfalldienst zahlt der Patient nur einmal
Berlin (ots) - Auch im ärztlichen Notfalldienst gilt seit 1. Juli der Grundsatz: Bei der ersten Inanspruchnahme im Quartal wird die Praxisgebühr von zehn Euro fällig. Wenn der Patient im selben Quartal nochmals den Notdienst aufsuchen muss, braucht er nicht erneut die Gebühr zu bezahlen. Eine entsprechende ...