Praxisgebühr: Ausnahmeregelung für die Pille
Hamburg (ots) - Bei der Umsetzung der geplanten Praxisgebühr arbeitet das Bundesgesundheitsministerium an einer Ausnahmeregelung für Frauen, die sich die Pille verschreiben lassen. Wie die ZEIT berichtet, fallen höchstens zwei Mal pro Jahr Praxisgebühren an - nämlich dann, wenn Frauen zur gynäkologischen Untersuchung kommen. Die Verschreibung in den Quartalen dazwischen bleibt gebührenfrei. Diese ...