Kartellamt macht Weg für Plus und Netto frei / Umfangreiche Bedingungen vorangestellt
Mülheim an der Ruhr (ots) - Im seit Ende des Jahres 2007 dauernden Kartellverfahren zum geplanten Unternehmenszusammenschluss der Plus Warenhandelsgesellschaft mbH und der Netto Marken-Discount GmbH & Co. oHG hat heute das Bundeskartellamt seine Entscheidung bekannt gegeben. Die Fusion beider Unternehmen ist demnach gestattet, wenn vorher folgende Bedingungen erfüllt ...