Abgeltungsteuer bei der privaten Altersvorsorge berücksichtigen
Köln (ots) - Erträge aus privater Rentenversicherung unterliegen nicht der Abgeltungsteuer Mittlerweile hat jeder zweite Bundesbürger von der Abgeltungsteuer gehört. Danach werden ab 2009 Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden, Aktiengewinne) mit 25 Prozent versteuert zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Aktiv informiert haben sich hierzu aber bislang erst vier Prozent der Deutschen. ...