Abschaffung der Freibeträge für Abfindungen: Bundesregierung beschließt Übergangsregelung - Haufe informiert über konkrete Auswirkungen und bietet Aufhebungsvertrag an
Freiburg (ots) - Für Arbeitnehmerabfindungen bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, die nach dem 31. Dezember 2005 vereinbart werden (§ 3 Nr. 9 EStG) gibt es keine Freibeträge mehr. Bisher konnten diese bis zu 11.000 Euro Abfindung steuerfrei sein, je nach Alter und Betriebszugehörigkeit des ...