Rheinische Post: Kommentar: Beinahe barrierefrei
Düsseldorf (ots) - VON HENNING RASCHE Das Wahlrecht ist kein Gnadenrecht. Das Wahlrecht ist das Fundament der Demokratie. Die Mehrheit hat nicht die Aufgabe, einer Minderheit dieses Recht zu- oder abzuerkennen. Der Gesetzgeber darf nicht nach Gutdünken darüber befinden. Das hat er aber getan. Er hat schuldunfähige Straftäter und Menschen mit gesetzlichem Vollbetreuer von der Demokratie ausgeschlossen. Für mehr als ...