"Kalle, gib mal Melitta!" / Ist Spaß bei vergleichender Werbung erlaubt? Der Konzern Melitta fragte beim Landgericht Hamburg nach - und bekam eine überraschende Auskunft...
Wallenhorst (ots) - "Kalle, gib mal Melitta!" Seit "Kalle" in einem Werbefilm der taz die Bildzeitung mit höchstrichterlicher Genehmigung des BGH veräppeln durfte, ist eigentlich klar: Spaß in der Werbung ist erlaubt, auch und gerade wenn sie vergleichend ist. Nur der Melitta-Konzern wollte es vom Landgericht ...