POL-PDMY: Jugendschutz und Glasverbot an Karneval
Cochem (ots) - Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Straßenfastnacht weist die Polizei darauf hin, dass die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes einzuhalten sind. Der Genuss von Tabakwaren durch Jugendliche (unter 18 Jährige) ist gänzlich verboten. Bier und Wein dürfen erst von Jugendlichen ab 16 Jahren getrunken werden; hochprozentige Spirituosen und sog. Alkopops sind für Jugendliche absolut tabu (Mindestalter ...