SHPP-GG: Und wieder ill. Betäubungsmittelbesitz
Raunheim (ots)
Offenbar nichts gelernt hat ein 33jähriger Mann aus Raunheim, als die Polizei gegen ihn am 16.11.2013, unter Mittag in seiner Wohnung einen Haftbefehl vollstreckte. Er musste für mehr als zwei Jahre wegen Betäubungsmittelverstoßes verhaftet werden, weil er seine Strafe nicht angetreten hatte. Nachdem er versuchte zu flüchten, was aber misslang, fanden die Beamten bei ihm in der Hosentasche gleich wieder fast 20g Marihuana. Nun sieht er in Haft sitzend einem neuerlichen Verfahren wegen ill. Besitzes von Betäubungsmitteln entgegen.
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