Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern
IM-MV: Das Verfahren der Umlaufbeschlüsse in den kommunalen Vertretungen war zeitlich befristet
Schwerin (ots) - Nach der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern müssen Volksvertretungen öffentlich tagen. Von diesem Grundsatz haben wir zur Eindämmung der Pandemie über das Standarderprobungsgesetz eine Ausnahme gemacht, damit auch in dieser Zeit Beschlüsse gefasst werden können. Alle Gemeinden, Ämter, ...