POL-REK: Unfall mit Personenschaden in einer Gruppe Rennradfahrer
Kerpen-Blatzheim (ots)
Am Samstag (13. Juni) gegen 14:00 Uhr fuhr eine Gruppe von sechs Radfahrern die B 264. Drei davon stürzten und wurden leicht verletzt.
Sie fuhren aus Richtung Goltzheim kommend in Richtung Blatzheim auf der Fahrbahn. Linksseitig der Fahrbahn befindet sich ein ausgewiesener Radfahrweg. Der vierte Fahrer der Gruppe kam aus bisher ungeklärter Ursache zu Fall. Die Beiden hinter ihm fahrenden konnten nicht mehr rechtszeitig ausweichen und kamen ebenfalls zu Fall. Zwei der Verletzten wurden vorsorglich mit dem Rettungswagen einem Krankenhaus zugeführt. Sie konnten nach ambulanter Behandlung wieder entlassen werden. Die unfallbeschädigten Räder wurden durch die anderen Gruppenfahrer versorgt.
Radfahrer haben grundsätzlich die Verpflichtung den für sie ausgezeichneten Radweg zu nutzen. Befindet sich nur einseitig der Fahrbahn ein ausgeschilderter Radweg ist er dann für beide Fahrtrichtungen zu nutzen, soweit er dafür ausgewiesen ist. Ist er nicht zur Nutzung für beide Fahrtrichtungen ausgewiesen, ist die Fahrbahn zu nutzen.
Nach § 27 der Straßenverkehrsordnung gilt: Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. Mehr als 15 Radfahrer dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren.
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