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POL-REK: Wenn alte Menschen betrogen werden

der Enkeltrick, ein bundesweites Betrugsphänomen (ots)

Am Mittwoch (17. Februar) versuchten in Bergheim bisher unbekannte Täter in zwei Fällen ältere Menschen mit dem "Enkeltrick" zu betrügen. Die über 80-jährigen waren wachsam und bemerkten den Trick sofort.

Eine weibliche Stimme meldete sich am Telefon. "Ich komme nachher im Auftrag ihrer Enkelin vorbei. Diese braucht 20.000,- Euro. Sie bekommen das Geld morgen zurück." Die ältere Dame konnte die Stimme keiner ihr bekannten Person zuordnen. Ihr kam das Anliegen verdächtig vor. Sie legte sofort auf und rief ihren Schwiegersohn an. Mit ihm zusammen konnte geklärt werden, dass der Bedarf für die Enkelin nicht bestand. Im zweiten Fall bemerkte die ältere Dame an der Ansprache sofort, dass es sich um eine fremde Person handelte. Eine weibliche Stimme gab sich am Telefon als ihre Nichte aus. Sie benötige dringend Geld. Sie rief ihre Nichte sofort zurück, diese wusste von nichts. In beiden Fällen konnte durch die beherzte und überlegte Reaktion der betroffenen älteren Menschen ein Schaden abgewendet werden.

Mit dem Enkeltrick bringen die Täter ältere Menschen nicht selten um all ihre Ersparnisse. Manchmal nehmen die Opfer sogar einen Kredit auf, um ihrem "Enkel" aus einer angeblichen Notsituation zu helfen.

Die Masche:

Die Täter rufen bei ihren Opfern an und geben sich häufig als Verwandter aus. Durch geschicktes Ausfragen erfahren sie Vieles über die Familie des Opfers, so auch den Namen des "Enkels" oder "Neffen", der sie vorgeben zu sein. Dann schildern sie, sich in einer Situation zu befinden, in der sie jetzt dringend Geld benötigen und drängen ihr Opfer, ihnen das Geld zu besorgen. Wenn der ältere Mensch sich darauf einlässt und das Geld von der Bank abgeholt hat, erscheint ein Freund oder Bekannter des angeblichen Enkels und holt das Geld ab. Beim nächsten Gespräch mit dem echten Enkel fliegt der Betrug auf. Häufig genieren sich die Opfer, auf einen so schmutzigen Betrug hereingefallen zu sein und offenbaren sich niemandem. Die Polizei vermutet, dass aus diesem Grund die Dunkelziffer gerade bei den Straftaten, wo es zu einem Schaden kommt, sehr hoch ist.

Vorbeugehinweise:

Ganz wichtig ist es immer festzustellen, ob es sich bei dem Anrufer tatsächlich um denjenigen handelt, der er vorgibt zu sein!

- Sprechen Sie den Anrufer nicht mit einem Namen an. Fragen Sie immer nach dem Namen des Anrufers.

- Erzählen Sie dem Anrufer nichts über ihr privates Umfeld.

- Stellen Sie dem Anrufer Fragen, die nur durch die echte Person beantwortet werden können.

- Rufen Sie denjenigen, der der Anrufer vorgibt zu sein, unter einer Ihnen bekannten Telefonnummer zurück, um sicher zu gehen, dass es sich tatsächlich um den Verwandten oder Bekannten handelt, der angerufen hat.

- Gehen Sie nicht auf die Forderung des Anrufers ein.

- Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen.

- Sagen Sie auf keinen Fall, dass Sie Wertsachen zu Hause haben.

- Informieren Sie eine Vertrauensperson.

- Übergeben Sie nie Geld an der Haustür an einen Unbekannten.

- Lassen Sie keine fremde Person in Ihr Haus oder Ihre Wohnung.

- Informieren Sie die Polizei.

Rückfragen bitte an:

Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung
Abteilungsstab, Dezernat 3
Polizeipressestelle
Telefon: 02233- 52 - 3305
Fax: 02233- 52 - 3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de


Außerhalb der Geschäftszeiten:
Telefon: 02233- 52 - 0
Fax: 02233- 52 - 3409

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