POL-REK: Autofahrer mit später Einsicht
Pulheim (ots)
Für zwei Autofahrer hatte eine Geschwindigkeitsüberwachung mit dem Lasermessgerät auf der Bundesstraße 59 besondere Folgen.
Am Freitag (19. November) wurden die Messungen in der Zeit von 10.00 Uhr - 11.40 Uhr auf der B 59 in Höhe des Rheidter Weg in Fahrtrichtung Köln durchgeführt Gegen 10.30 Uhr überschritt ein 34-jähriger Pkw Fahrer aus Italien, der geschäftlich in Richtung Belgien unterwegs war, die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Landstraßen um 55 km/h. Der Fahrer, der in der Bundesrepublik Deutschland keinen festen Wohnsitz hat, zahlte an Ort und Stelle eine Sicherheitsleistung von Euro 260,-. Davon entfallen Euro 240,- auf das Bußgeld und Euro 20,- an Gebühren. Weiter erwarten ihn vier Punkte und ein vierwöchiges Fahrverbot in der Bundesrepublik.
Ebenfalls an dieser Stelle wurde bei einem 46-jährigen deutschen Autofahrer eine Fahrzeuggeschwindigkeit von 121 km/h gemessen. Er war sehr erstaunt, dass er von der Polizei angehalten wurde. Er war fest davon überzeugt, dass auf Straßen außerhalb der Ortschaften so schnell gefahren werden darf, wie man will und kann, wenn keine Verkehrszeichen die zulässige Höchstgeschwindigkeit vorschreiben. Am Ende des Gespräches waren Polizeibeamter und Autofahrer froh, dass dieser Irrtum nach 24 Jahren Fahrpraxis beseitigt werden konnte. Den einsichtigen Fahrer erwartet ein Bußgeld in Höhe von Euro 70,- und ein Punkt in Flensburg. Bei der Messung wurden insgesamt 20 Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit festgestellt. Fünf Verwarnungen wurden erteilt und 15 Ordnungswidrigkeitenanzeigen geschrieben.
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