POL-REK: Eis und Schnee auf Lastkraftwagen Rhein-Erft-Kreis
Rhein-Erft-Kreis (ots)
Aufgrund der derzeitigen Witterungsverhältnisse informiert die Polizei des Rhein-Erft-Kreises insbesondere Fahrer von Lastkraftwagen über folgende Rechtssituation:
Der Zustand eines Fahrzeugs ist auch dann vorschriftswidrig, wenn er zwar den Bau- und Ausrüstungsvorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) genügt, aber sonstige Mängel aufweist, die bei Inbetriebnahme des Fahrzeugs geeignet sind, den Verkehr zu beeinträchtigen bzw. geeignet sind, andere zumindest zu belästigen. Zu den Pflichten des Fahrzeugführers vor Inbetriebnahme gehört deshalb auch, das Fahrzeug von Dachschnee und ggfls. Eisplatten zu befreien, da durch aufwirbelnden oder abfallenden Schnee bzw. durch sich lösende und herabfallende Eisstücke eine Verkehrsbeeinträchtigung sehr wahrscheinlich eintreten wird. Diese Gefahr besteht insbesondere bei Eigenbewegung der Fahrzeugplanen (Zugmaschine und Anhänger) während der Fahrt. Hinweis: Schnee und Eis stellen keine Ladung i.S. des § 22 Straßenverkehrsordnung (StVO) dar.
Zuwiderhandlung werden durch die Polizei mit Verwarngeldern in Höhe von 25 Euro, bei erheblicher Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit mit 50 Euro geahndet.
Rückfragen bitte an:
Polizeipressestelle Rhein-Erft-Kreis
Dezernat VL2/ Medienkontakte VL21
Chrobok
Telefon: 02233/ 52-4211
Fax: 02233/ 52-4209
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