POL-D: Pressebericht zur gemeinsamen Überwachungsaktion "Schulwegkontrollen" von Polizei und Stadt Düsseldorf
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Düsseldorf (ots)
Pressebericht zur gemeinsamen Überwachungsaktion "Schulwegkontrollen" von Polizei und Stadt Düsseldorf
Mit Beginn der dunklen Jahreszeit und den damit verbunden Gefahren, insbesondere für Fußgänger, sowie im Hinblick auf die Kampagne "Fußgängersicherheit" hat die Polizei in Zusammenarbeit mit der Stadt im Zeitraum vom 26. bis 30. Oktober 2009
gezielte Kontrollen durchgeführt. Hierbei fanden insbesondere während der relevanten Tageszeiten "Schulwegkontrollen" vor allem auf den in den Kinderverkehrsstadtplänen benannten Straßen Düsseldorfs statt. Polizeiliche Schwerpunkte der Verkehrsüberwachung waren dabei
- das Fehlverhalten von und gegenüber Fußgängern, - das Anlegen von Sicherheitsgurten und Kinderrückhalteeinrichtungen -das Beachten von Verkehrsvorschriften beim Führen von Schulbussen bzw. Schülertransportfahrzeugen.
Das Ordnungsamt der Stadt Düsseldorf konzentrierte Maßnahmen auf das Einhalten -der erlaubten Höchstgeschwindigkeit und -der Vorschriften im ruhenden Verkehr.
Im Ergebnis wurden von Polizei und Stadt Düsseldorf gemeinsam mehrere tausend Fahrzeuge kontrolliert. Dabei wurden durch die Polizei insgesamt 518 Verstöße festgestellt. Allein 128 Anzeigen schrieb die Polizei, weil Kinder gar nicht oder nur unzureichend im Pkw gesichert waren. Zusätzlich wurden drei weitere Verstöße im Zusammenhang mit Schulbussen festgestellt.
Bei Geschwindigkeitskontrollen der Polizei wurde in 390 Fällen die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht eingehalten. Im Bereich der Gesamtschule an der Vennhauser Allee raste dabei am 30. Oktober zur Mittagszeit ein 39-jähriger Fahrer eines Pkw mit 87 km/h bei erlaubten 50 km/h. Er darf nun neben einer Geldbuße auch seinen Führerschein vorübergehend abgeben. Auch eine 47jährige Autofahrerin fuhr mit gemessenen 70 km/h in Höhe eines Fußgängerüberwegs zu schnell auf der Universitätsstraße. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt dort 30 km/h. Auch diese Fahrerin erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 160 Euro nebst drei Punkten und einem einmonatigen Fahrverbot.
Durch das Ordnungsamt musste aufgrund von 646 Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr eingeschritten werden, zwei Fahrzeuge wurden abgeschleppt.
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