POL-SE: Kiel - Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Kiel zum Seeunfall "Gorch Fock"
Kiel (ots)
Nach intensiven Vorermittlungen der Staatsanwaltschaft Kiel und der Bezirkskriminalinspektion Kiel wegen des Todesfalls der Offiziersanwärterin Jenny B. am 03.09.2008 hat die Staatsanwaltschaft Kiel von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen, weil zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten nicht vorliegen.
Die 19-jährige Sanitätsoffiziersanwärterin Jenny B. war am 03.09.2008 gegen 23:43 Uhr von dem Segelschulschiff "Gorch Fock" in der Nordsee ca. 15 km nördlich von Norderney über Bord gegangen und ertrunken. Trotz sofort eingeleiteter Suchmaßnahmen unter Einbindung von DGzRS-Einheiten, Flugzeugen und Hubschraubern der Bundeswehr und der Bundespolizei sowie Marine- und Handelsschiffen konnte das Besatzungsmitglied nicht geortet werden. Erst am 15.09.2008 gegen 17.30 Uhr wurde ihr Leichnam 65 Seemeilen nordwestlich von Helgoland durch ein Fischereiforschungsschiff entdeckt und geborgen.
Die Ursache für den Todesfall konnte nicht abschließend geklärt werden.
Weder die umfangreichen Vorermittlungen mit insgesamt 82 zeugenschaftlichen Vernehmungen der Stammcrew und der Ausbildungsmannschaft, einer in Dublin durchgeführten Rekonstruktion der Ereignisse an Bord des Segelschulschiffs, noch die rechtsmedizinischen und kriminaltechnischen Untersuchungen haben zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren strafrechtlichen Verantwortlichkeit für den Tod der Seekadettin ergeben. Im Ergebnis kann auch aufgrund der rechtsmedizinischen Untersuchung der Verstorbenen ein vorsätzliches Handeln Dritter ebenso ausgeschlossen werden, wie ein Suizid. Soweit in den Medien eine Verbindung zwischen einer etwaigen Erkrankung der Offiziersanwärterin und damit einer Ursächlichkeit für den Unglücksfall gemutmaßt worden ist, kann ein solcher Zusammenhang nicht bestätigt werden.
Auch der Vorwurf fahrlässigen Handelns von Dienstvorgesetzten an Bord der "Gorch Fock" kann nicht erhoben werden. Zwar hatte die Verstorbene zum Zeitpunkt des Vorfalls keine Sicherungs- oder Rettungsmittel getragen; die Voraussetzungen dafür lagen jedoch nicht vor. In der Nacht vom 03. zum 04.09.08 herrschte eine gute Wetterlage. Eine Anordnung zum Tragen von Notfallmitteln hätten die Verantwortlichen des Segelschulschiffes nur bei "schwerer See" treffen müssen.
Im Ergebnis ist das Überbordgehen der Offiziersanwärterin ein tragischer Unglücksfall. Deswegen hat die Staatsanwaltschaft Kiel von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen.
Weitere Erklärungen werden nicht abgegeben.
Wick
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