POL-SE: Henstedt-Ulzburg: Nach gefährlicher Körperverletzung vor dem Joy - Polizei hat monatelange gemeinsame Ermittlungsarbeit zum Abschluss gebracht
Henstedt-Ulzburg: (ots)
Die monatelange Ermittlungsarbeit der Ermittlungsgruppe Jugend bei der Kriminalpolizei Norderstedt gemeinsam mit der Polizei Henstedt-Ulzburg zu einer gefährlichen Körperverletzung vor dem Joy am frühen Morgen des 18. Januar (siehe dazu Zeugenaufruf der Polizei unter http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/19027/2644924) ist jetzt zum Abschluss gebracht. Der dringende Tatverdacht zur gefährlichen Körperverletzung richtet sich gegen einen 23-jährigen mutmaßlichen Haupttäter aus dem Raum Quickborn. Gleichzeitig konnte ein Anfang Februar zunächst in den Fokus geratener Tatverdächtiger entlastet werden. Neben dem albanisch stämmigen Haupttäter sind drei weitere amtsbekannte Quickborner im Alter von 22 und 23 Jahren als mutmaßliche Mitglieder der Angreifer-Gruppe und damit als Beschuldigte ermittelt.
Unklar war längere Zeit, ob die schweren Verletzungen, die das Opfer, ein 32-jähriger Diskothekenbesucher aus Kaltenkirchen, davon getragen hatte, bleibende, das Sehvermögen beeinträchtigende Folgen haben würden. Dies konnte inzwischen verneint werden. Damit kann eine schwere Körperverletzung heute ausgeschlossen werden. Der 32-Jährige war Ende Januar aus dem Krankenhaus entlassen worden.
Am Tatmorgen, gegen 5.30 Uhr, hatte der 32-Jährige mit drei Freunden vor dem Joy auf ein Taxi gewartet. Er mischte sich verbal ein, als eine fünfköpfige Gruppe junger Männer eine vorbeigehende Frau lautstark provozierten. Dann war er durch die Gruppe angegriffen worden. Der Faustschlag, der die erheblichen Verletzungen bei dem Geschädigten zur Folge hatte, ging von dem Haupttäter aus. Das Opfer war mit dem Kopf auf einem Kantstein aufgeschlagen und kam mit einem schweren Schädelhirntrauma und Prellungen in eine Spezialklinik.
Die Polizei Henstedt-Ulzburg suchte unmittelbar nach der Tat vergeblich nach der Tätergruppe, stellte am Einsatzort Zeugen fest und leitete umgehend erste Ermittlungsschritte ein. Ein Zeugenaufruf der Polizei mit Hinweis auf einen albanisch aussehenden, gesuchten Täter wurde veranlasst, die Videoaufnahmen der Diskothek Joy ausgewertet. Anhand der Aufnahmen und der mehrere Wochen umfassende, umfangreichen Zeugenvernehmungen erhärtete sich der Tatverdacht gegen den 23-Jährigen weiter. Obwohl der Beschuldigte bis heute zur Tat selbst von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht. Der Fall wird nun der Staatsanwaltschaft in Kiel übergeben. Diese prüft, ob Anklage erhoben wird.
Der wichtige Hinweis, die Tätergruppe wäre womöglich von einer Taxikamera erfasst worden, stellte sich im Zuge der Ermittlungen und einem Abgleich mit einer Außenkamera der Diskothek als nicht zutreffend heraus.
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