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POL-SE: Lutzhorn - Kindersicherung im Auto - "Alles richtig (an-) geschnallt?

Lutzhorn (ots)

Die Polizeiverkehrslehrer der Polizeidirektion Bad Segeberg, Standort
Pinneberg, führten am 17.10.06 am Kindergarten Lutzhorn eine
Verkehrsaktion zum Thema Kindersicherung im Auto durch. Unterstützt
wurde die Aktion von Frau Jansen vom ADAC "Kind Sicher im Auto".
Der Blick auf die Statistik zeigt, dass 59 % der Kinder unter sechs
Jahren als Mitfahrer im Pkw bei Straßenverkehrsunfällen verunglücken
und 72 % der Mitfahrer unter sechs Jahren getötet wurden.
Die Ursache liegt in der überwiegenden Zahl der Fälle in der
unvorschriftsmäßigen sowie ungesicherten Mitnahme von Kindern in
Kraftfahrzeugen. Jedes zweite Kind über sechs Jahren fährt im Auto
ohne vorgeschriebenen Kindersitz und lediglich mit dem Erwachsenengurt
gesichert mit. Der Erwachsenengurt ist dem kindlichen Körper nicht
angepasst. Dies führt unter anderem zu starken Bauchverletzungen, weil
dieser vom Beckenknochen in den Bauchbereich abrutscht.
Jedes zehnte Kind über sechs Jahren wird im Pkw völlig ungesichert
mitgenommen. In diesem Fall sind die Verletzungen verheerend, da der
"kleine Körper" bei einem Unfall durch den Fahrzeuginnenraum
geschleudert wird.
Dabei gilt es, folgende Hinweise zu beachten:
Kindersitze werden nach der ECE-Regelung-Nr. 44 in so genannte
Gewichtsklassen eingeteilt, und zwar:
o Klasse 0 entspricht 10 Kg; bis ca. 9 Mon.
o Klasse 0+ entspricht 13 Kg; bis ca. 12. Mon.
o Klasse I entspricht 9 - 18 Kg; 8 Mon. bis 4 Jahre
o Klasse II entspricht 15 - 25 Kg; ca. 3 bis ca. 7 Jahre
o Klasse III entspricht 22 - 36 Kg; ca. 6 bis 12 Jahre
Bei fehlenden Sicherheitsgurten (in der Regel Fahrzeuge mit
Erstzulassung 01.05.79) dürfen Kinder unter 3 Jahren nicht befördert
werden. Kinder ab 3 Jahre, die kleiner als 150 cm sind, müssen in
solchen Fahrzeugen auf dem Rücksitz befördert werden.
Es gibt keine Ausnahmen von der generellen Sicherungspflicht für die
gelegentlichen Kinderbeförderungen oder Fahrgemeinschaften (z. b. zum
Kindergarten/von zur Schule)
Der Fahrzeugführer ist grundsätzlich verpflichtet, dafür Sorge zu
tragen, dass die Kinder ordnungsgemäß gesichert sind.
Bei den überprüften Fahrzeugen/Eltern fiel insbesondere auf, dass eine
Mutter ihre beiden Kinder ungesichert zum Kindergarten beförderte.
Eine weitere Mutter, die als Beifahrerin im Auto saß, transportierte
ihr Kind auf dem Schoß (ungesichert).
Die Eltern wurden von der Polizei auf die Gefahren und Folgen einer
nicht vorschriftsmäßigen Kindersicherung hingewiesen.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Bad Segeberg
Dorfstr. 16-18
23795 Bad Segeberg

Silke Tobies
- Pressestelle -
Telefon: 04551-884 2020
Fax: 04551-884 2019
E-Mail: pressestelle.badsegeberg@polizei.landsh.de

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