Polizeipräsidium Frankfurt am Main
POL-F: 970719 - 0837 Frankfurt a. M.: Polizeipräsident von Frankfurt bedauert den Eindruck einer pauschalen Verurteilung seiner Beamten durch die Bild Zeitung
Frankfurt (ots)
Hinsichtlich des am 19.7.2007 in der Bild Zeitung auf Seite 3 erschienenen Artikels unter der Überschrift "Wie kriminell ist die Drogen-Polizei?" drückt Polizeipräsident Dr. Achim Thiel sein Bedauern aus, dass es durch eine recht pauschale Berichterstattung zu einer generellen Vorverurteilung der Frankfurter Polizei gekommen ist. In dem Artikel wird der Eindruck erweckt, dass die "Drogen-Polizei" aus einem Großteil krimineller Beamtinnen und Beamten besteht. Dies ist mitnichten der Fall. Soweit Straftaten von Polizeibeamtinnen und -beamten begangen wurden, sind diese in der Mehrzahl durch die eigenen Kollegen aufgedeckt worden. So auch in dem Fall des 43-jährigen Kriminaloberkommissars, der im Verdacht steht, Rauschgift besessen, Razzien verraten und eine drogenabhängige Prostituierte mit Drogen versorgt zu haben - ein klares Indiz für das Bestreben der Beamtinnen und -beamten, schwarze Schafe in den eigenen Reihen nicht zu dulden. Dieses Verfahren ist bereits seit Monaten bei der Staatsanwaltschaft anhängig.
Solche mehr als ärgerlichen Fälle wurden und werden konsequent durch sofortiges Einschalten der Staatsanwaltschaft verfolgt. Disziplinarmaßnahmen, wie z. B. vorläufige Beurlaubungen bzw. Supendierungen werden intern eingeleitet.
Beim Studium des Bild-Zeitungsartikels kann der Eindruck entstehen, dass in den letzten Tagen oder Wochen eine Vielzahl von Straftaten in dem Drogenkommissariat begangen wurden. Dies trifft nicht zu. Der Verfasser des Artikels beruft sich offensichtlich auf einen Hinweisgeber, der vorzugeben scheint, all diese Vorgänge zu kennen und dadurch eine globale Verunglimpfung der gesamten Frankfurter Polizei mit über 3.600 Bediensteten verursacht.
Herr Dr. Thiel macht deutlich, dass bis auf ganz wenige Ausnahmen alle seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Recht und Ordnung stehen. In dem Artikel werden Behauptungen wiedergegeben, die ausschließlich dem Kommissariat 64 zugeschrieben werden. Beispiele für interne Verfehlungen, die trotz Bewertung durch die Staatsanwaltschaft nicht zu Strafverfahren geführt haben, wurden vermengt. Soweit angedeutete Fälle in dem Artikel noch nachrecherchierbar waren, beziehen sich diese auf einen Zeitraum von rund 10 Jahren.
Dr. Thiel betont: "Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die gegen Gesetze verstoßen, werden ohne Rücksicht strafrechtlich verfolgt und die Sachverhalte der Staatsanwaltschaft zur rechtlichen Beurteilung zugeleitet. In einem justiziellen Verfahren wird die Schuld oder Unschuld festgestellt. Bei dem hier erwähnten K 64 war seit Jahren lediglich das aktuelle Strafverfahren gegen den genannten Beamten anhängig. Umso schwerer tragen die gesetzestreuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an so einem massiven Imageschaden, der durch einige wenige "schwarze Schafe" verursacht wird. (Jürgen Linker / 755 -82100)
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