POL-HI: Jagdunfall im " Nettlinger Vorholz " 45-jähriger Jäger von Querschläger getroffen.
Hildesheim (ots)
(clk.) Gestern Nachmittag, Donnerstag, 03.01.2008, gegen 14.00 Uhr, ist es in der Waldgemarkung Nettlinger Vorholz, einem größeren Waldgebiet südlich der zur Gemeinde Söhlde gehörenden Ortschaft Nettlingen, zu einem Jagdunfall gekommen. Der von einem Flintenlaufgeschoß des Kalibers 12 / 70 des Herstellers Brennecke getroffene 45-jährige Jäger hatte sprichwörtliches Glück im Unglück. Durch einen Geschoßquerschläger getroffen, mußte der Mann mit einem ca. 5 Cent Stück großen Durchschußloch im linken Unterarm in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Hier wurde eine nicht unerhebliche Knochenverletzung mit Splitterfraktur festgestellt. Nach erfolgter Operation ist er stationär aufgenommen worden. Folgeschäden sind derzeit eher nicht zu erwarten.
Die größere Jägergruppe hatte zur Treibjagd auf Wild nebeneinander in einem Abstand von etwa 30 Metern in einer Reihe Aufstellung genommen. Nachdem die Jagdhunde durch das Revier gelassen waren, marschierten die Jäger los. Plötzlich tauchte vor der Kette ein Stück aufgeschrecktes Schwarzwild auf. Ein 45-jähriger Jäger, der aus der Gemeinde Söhlde stammt, gab auf das Tier einen Schuß aus seiner Flinte ab, die er mit Brennecke Munition des Kalibers 12/70 (Bleigeschoß) geladen hatte. Da das Wildschwein weiterlief und offenbar nicht getroffen war, gab er sofort einen zweiten Schuß ab. In diesem Moment machte sich der in einem Abstand von etwa 30 Metern auf gleicher Höhe links von ihm gehende 45-jährige Freund bemerkbar. Er hatte eine größere Verletzung am linken Unterarm. Offenkundig ein glatter Durchschuß durch die Schußabgabe des anderen Jägers.
Das Wildschwein schaffte es noch weitere 50 Meter zu laufen, bevor es zusammenbrach. Später wurde bei dem verendeten Tier ein glatter Durchschuß festgestellt.
Rettungsdienste und Polizei wurden alarmiert. Die Ermittler des 1. Fachkommissariates des Zentralen Kriminaldienstes der Polizei Hildesheim sind zu dem Ergebnis gekommen, dass einer der in kurzer Folge abgegebenen Schüsse den 45-jährigen Jäger getroffen hat. Vermutlich wurde das Geschoß, das für seine hohe Geschoßenergie bekannt ist, von einem Gegenstand wie einem Stein oder kräftigen Baum abgeleitet, so dass es als Querschläger den linken Unterarm des Getroffenen durchschlug.
Die Ermittlungen der Hildesheimer Polizei wegen Verdachts der fahrlässigen gefährlichen Körperverletzung richten sich nun zunächst gegen den Jäger, der den Schuß abgegeben hat. Die Frage einer Strafbarkeit hat nach Abschluß der Ermittlungen und Vorlage der Akten die Staatsanwaltschaft Hildesheim zu prüfen. Zur Zeit ist es aber innerhalb der Jägerschaft unstreitig, dass alle jagdrechtlichen Vorschriften eingehalten worden sind und niemandem ein Vorwurf zu machen ist.
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