POL-NOM: Führen eines PKW unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Verstoß gegen das Waffengesetz
Einbeck (ots)
Einbeck - br.
Aufgrund von angeblichen Hilferufen einer Frau, die Anwohner im Bereich Reinserturmweg/Hoher Weg in Einbeck der Polizei gemeldet hatten, wurde von den einschreitenden Polizeibeamten ein PKW aus Einbeck angehalten und kontrolliert. Der Fahrzeugführer, ein 19-jähriger Einbecker und seine drei Insassen, eine 15-jährige Einbeckerin sowie ein 19-Jähriger und eine 14-Jährige, beide aus dem Holzmindener Bereich, waren den einschreitenden Polizeibeamten hinreichend bekannt. Bei der Aufforderung an den Fahrzeugführer, sein Fahrzeugführer zu verlassen, stellten die Beamten in der geöffneten Fahrertür eine Schusswaffe, ein Bundeswehrmesser, ein Taschenmesser sowie eine Tüte mit Betäubungsmitteln fest. Bei der weiteren Durchsuchung des Fahrzeugs fanden die Beamten noch zwei mit Klebeband umwickelte Schlagstöcke im Fahrzeug vor. Alle vier Personen wurden auf das Polizeikommissariat in Einbeck verbracht. Bis auf die 15-jährige Einbeckerin standen alle unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln. Die 14-Jährige gab an, einen Joint geraucht zu haben, den sie von ihrem Freund, dem 19-jährigen Fahrzeugführer, erhalten hatte. Gegen diesen wurde ein Verfahren wegen Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln sowie eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet, da der Konsum von Betäubungsmittel den Erwerb und den Besitz voraussetzt. Zudem hat er Betäubungsmittel an eine Jugendliche abgegeben. Ein weiteres Verfahren wird gegen ihn wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet, da die im Fahrzeug aufgefundene Waffe den Besitz eines Waffenscheines voraussetzt. Gegen die beiden Holzmindener wurden ebenfalls Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Die beiden jugendlichen Mädchen wurden an ihre Erziehungsberechtigten übergeben. Zu den angeblichen weiblichen Hilferufen konnten sie keine Angaben machen, es wurden auch keine weiteren polizeilichen Feststellungen in dieser Hinsicht gemacht.
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