POL-NOM: Maßnahmen zum Gewaltschutz
Bad Lauterberg (ots)
In den Abendstunden des 26.04.06 kam es in Walkenried zu einer häuslichen Auseinandersetzung. Verletzt wurde niemand.
Da, wie so häufig bei Beziehungskonflikten, die weitere Entwicklung der Sache hätte zu schlimmeren Folgen führen können, wurde der Ehemann für 14 Tage nach den Grundsätzen des Gewaltschutzgesetztes aus der Wohnung verwiesen, um zu besorgenden Straftaten vorzubeugen. Da noch keine Straftaten begangen worden waren, brauchte auch kein Strafverfahren eigeleitet zu werden.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass Fälle "Häuslicher Gewalt" besonderer staatlicher Aufmerksamkeit unterliegen, da das Opfer sich oftmals nicht aus dem Beziehungsgeflecht lösen und selbst tätig werden kann. Es kommt von daher auch nicht auf den Willen des Opfers an, ob ein Strafverfahren eröffnet wird oder aber polizeiliche Maßnahmen, wie z.B. eine Wegweisung aus der Wohnung oder Gewahrsamnahme des Verursachers erfolgen. Der Staat mischt sich ein.
Schwierig sind diese, für alle Beteiligten emotional belastenden Einsätze auch für die Beamten. Um so positiver für alle, wenn die Beteiligten, wie hier in Walkenried, die polizeilichen Maßnahmen einsehen und mittragen.
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