POL-H: 52 Glätte- und Schneeunfälle registriert Hannover
Hannover (ots)
Nachdem am Freitagabend auch im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Hannover Regen und Schneefall eingesetzt hatten, ist es in der Stadt und der Region Hannover bis heute Morgen 09:00 Uhr zu insgesamt 52 glättebedingten Unfällen mit zwölf verletzten Personen gekommen.
Bereits am Freitagnachmittag gegen 17:00 Uhr meldete die Lage- und Führungszentrale der Polizeidirektion Hannover 105 Verkehrsunfälle, die sich seit Mitternacht ereignet hatten, viele davon nässebedingt. (Vergleich: Im Tagesdurchschnitt, also von 00:00 bis 24:00 Uhr, sind es zumeist rund 100 Unfälle.) Aufgrund der dann am späten Freitagnachmittag einsetzenden Schneefälle zählten die Beamten bis Freitagnacht 24:00 Uhr zusätzlich 29 glätte- und schneebedingte Verkehrsunfälle und von Samstagmorgen 00:00 Uhr bis Samstagnacht 24:00 Uhr weitere 23. In den ersten neun Stunden des heutigen Tages wurden keinerlei witterungsbedingte Verkehrsereignisse registriert. Bei den 52 Glätte-/Schneeunfällen (29 davon in der Stadt Hannover) wurden insgesamt zwölf Menschen überwiegend leicht verletzt. Sieben der insgesamt 76 betroffenen Autofahrer konnten ihre PKW aufgrund der Straßenglätte nicht mehr kontrollieren, sodass sie gegen Verkehrszeichen oder Bäume prallten, vier weitere rutschten in Straßengräben. Ein LKW-Fahrer, der am Samstagmorgen gegen 05:00 Uhr an der Bundesautobahn (BAB) 7 in Richtung Hamburg unterwegs war, verlor in Höhe Mellendorf-Berkhof die Kontrolle über seinen "Brummi", sodass dieser ins Schlingern kam. Dabei stellte sich der Auflieger über alle drei Fahrstreifen quer. Verletzt wurde hierbei niemand.
Darüber hinaus wurden im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Hannover insgesamt neun Sturmschäden registriert. In drei Fällen wurden Autos durch umgekippte Verkehrszeichen beschädigt, sechsmal kippten Bäume um. Auch hier gab es keine Verletzten.
Angesichts der jetzigen Jahreszeit rät die Polizei nochmals allen Autofahrern ihr Fahrverhalten an die Witterungsverhältnisse anzupassen. Nasses Laub, Schnee und überfrierende Glätte können bei nicht ordnungsgemäßer Bereifung und/oder nicht angepasster Geschwindigkeit zu Sach- und Personenschäden führen./zz
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