POL-GOE: (807/2009) Alkoholisiert auf gestohlenem Fahrrad gestoppt
Göttingen (ots)
Göttingen, Kreuzbergring/Robert-Koch-Straße Sonntag, 11. Oktober 2009, gegen 01.20 Uhr
Beamte der Göttinger Verfügungseinheit haben Sonntagnacht (11.10.09) gegen 01.20 Uhr an der Kreuzung Kreuzbergring/Robert-Koch-Straße einen 24 Jahre alten Radfahrer aus Göttingen erwischt, der nicht nur alkoholisiert am Lenker seines Rades saß - es war auch noch gestohlen.
Die Polizisten führten gerade eine Verkehrskontrolle durch, als der junge Mann mit dem Mountainbike an ihnen vorbeifuhr und kurz danach stürzte. Als die Beamten ihm zu Hilfe eilten, stellten sie Alkoholgeruch in der Atemluft des 24-Jährigen fest. Ein Alkotest ergab 1,64 Promille. Bei der Überprüfung seines schwarzen Mountainbikes kam ans Licht, dass es Anfang September in Sachsen-Anhalt gestohlen worden war. Die Beamten stellten das Fahrrad sicher und nahmen den 24-Jährigen zur Blutprobe mit zur Dienststelle. Ihn erwartet jetzt zumindest ein Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr. Wie er an das Rad kam, müssen weitere Ermittlungen klären.
Bereits am frühen Samstagmorgen (10.10.09) gegen 05.00 Uhr hatte eine andere Funkstreife ebenfalls auf dem Kreuzbergring eine alkoholisierte 27 Jahre alte Radfahrerin aus Kassel aus dem Verkehr gezogen. Auch sie hatte durch ihr extrem unsicheres Fahrverhalten die Aufmerksamkeit der Beamten auf sich gezogen. Nachdem sie zunächst mit ihrem Rad über die gesamte Straßenbreite hinweg in Schlangenlinien gefahren war, geriet sie schließlich ins Schlingern und plumpste nach rechts in ein Beet.
Bei dem anschließenden Alkotest pustete die Hessin 1,93 Promille ins Testgerät. Mit ihrem Transport zur Polizeiwache war die junge Frau allerdings nicht einverstanden. Der Aufforderung in den Streifenwagen einzusteigen, kam sie erst nicht nach und musste von den Beamten an den Armen ergriffen werden. Dabei versuchte die 27-Jährige mehrfach, den beiden Ordnungshütern in die Hände zu beißen. Neben einer Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr leiteten die Ermittler ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ein.
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