POL-DN: Kleintransporter mit erheblichen Mängeln
Titz (ots)
Gegen einen 59 Jahre alten Niederländer mussten Beamte des Verkehrsdienstes am Montagmorgen einschreiten. Wegen gravierender Unzulänglichkeiten an dem von ihm benutzten Fahrzeug und wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz wurden Bußgeldverfahren eingeleitet und zur Durchführung der Verfahren eine Sicherheitsleistung in Höhe von 230 Euro einbehalten.
Im Rahmen von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen wurde der Klein-Lkw des Betroffenen auf der L 366 zwischen Titz und Jülich angehalten und kontrolliert. Den Polizisten war bereits beim Herannahen des Fahrzeuges aufgefallen, dass das Führerhaus auf der linken Seite weit nach unten geneigt war.
Es konnte dann bei der Überprüfung festgestellt werden, dass unmittelbar hinter der Fahrerkabine ein schwerer Ladekran nachträglich angebracht worden war, was bereits bei leerer Ladefläche dazu führte, dass die zulässige vordere Achslast um mehr als 10 Prozent überschritten war. Daraufhin wurde das Transportfahrzeug zur weiteren Überprüfung seiner Verkehrssicherheit dem TÜV vorgeführt. Dort wurden weitere Mängel an der Bremsanlage, an der Hinterachse und an Teilen der Beleuchtung gefunden.
Bei der Inaugenscheinnahme der Ladefläche entdeckten die Ordnungshüter außerdem einen so genannten Morgenstern. Da es sich hierbei um eine Hieb- und Stoßwaffe handelt, die in der Öffentlichkeit nicht geführt werden darf, wurde der Gegenstand sichergestellt.
Nach Erteilung von Auflagen konnte der 59-Jährige schließlich seine Fahrt fortsetzen.
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